Finanzieller Zuschuss für Ihren Einbruchschutz
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit dem Investitionszuschuss 455-E bauliche Maßnahmen, die den Einbruchschutz an Wohngebäuden erhöhen.
Unsere Alarmsysteme Daitem D22 sowie Daitem D18 entsprechen den technischen Anforderungen der KfW-Bank und sind förderberechtigt.
Außerdem bieten Sie folgende Vorteile:
– Völlig kabellos, schnell und sauber installiert
– Qualitätssiegel VdS Home, EN 50130 sowie DIN EN 50131 Grad 2
– 5 Jahre Batteriebetrieb und Geräte-Garantie
– Doppelt sicher durch TwinBand-Verfahren bei Funkübertragung
– Flexibel und mobil, jederzeit erweiterbar
– Einfache Bedienung mit Sprachausgabe oder per App
Wie hoch ist der Investitionszuschuss? (Stand: August 2020)
Mindestinvestitionssumme = 500 EUR
Bis 1.000 EUR Investitionskosten = Zuschuss i.H.v. 20 %
Von 1.000 EUR bis 15.000 EUR = Zuschuss i.H.v. 10 %
Rechenbeispiel (1-Familienhaus):
Funk-Einbruchmeldeanlage Daitem D22 3715,95 € inkl. MwSt.
Bestehend aus:
1 x Zentrale bis 20 Melder
1 x Telefonwählgerät für Alarm-Weiterleitung
1 x Außensirene zur Abschreckung und Alarmierung
6 x Öffnungs-/Kontaktsender für Fenster und Fenstertüren
1 x Bewegungsmelder z.B. für das Treppenhaus
1 x Montage, Inbetriebnahme und Einweisung in das System
3715,95 € inkl. MwSt.
Abzgl. KfW-Bank Zuschuss in Höhe von – 471,60 € inkl. MwSt.
Investitionsvolumen 3244,35 € inkl. MwSt.
Bei der Planung Ihrer Alarmanlage, Umsetzung, Instandhaltung sowie auch
beim zugehörigen KfW-Antrag unterstützen wir Sie gerne und freuen uns auf Ihre Anfrage.
Ihr Team von Geiger Schließ- und Sicherheitstechnik