Nach 10 Jahren Betriebsdauer müssen Rauchwarnmelder in jedem Fall ausgewechselt werden. Dann steigt u. a. die Wahrscheinlichkeit von Fehlalarmen aufgrund von natürlichen Abnutzungseffekten, Korrosion und Ablagerungen in der Rauchkammer.
Laut DIN 14676-1 sind Rauchwarnmelder „… nach Herstellerangaben, aber spätestens 10 Jahre plus 6 Monate nach dem Datum der Inbetriebnahme auszutauschen …“
Seit 2013 ist in Baden-Württemberg die Installation von Rauchwarnmeldern in Neu- und Umbauten gesetzlich vorgeschrieben. Das Nachrüsten von Bestandsbauten ist seit Ende 2014 Pflicht. Dementsprechend steht spätestens im Jahr 2024 der Wechsel einer Vielzahl von Rauchwarnmeldern an.
Technisch hat sich in den vergangenen Jahren viel getan und es gibt für jeden Bedarf eine passende Lösung. Neben klassischen Stand-alone-Geräten, Modellen zur Funkvernetzung und barrierefreien Lösungen werden auch ferninspizierbare Rauchwarnmelder angeboten, bei denen die Notwendigkeit entfällt, Wohnungen zur Inspektion betreten zu müssen.
Ei6500-OMS: Rauchwarnmelder zur Ferninspektion
Ei650i: Standard-Rauchwarnmelder
Ei650iRF: Funk-Rauchwarnmelder
Weitere Details finden Sie hier im Flyer “RWM-Wechsel in Baden-Württemberg” von unserem langjährigen Partner Ei Electronics im Bereich Rauchwarnmelder und Brandschutzlösungen.
Haben Sie Fragen zu den Produkten von Ei Electronics oder dem anstehenden Austausch , zögern Sie bitte nicht, sich bei uns zu melden.
Das gesamte Team von Geiger Schließ- und Sicherheitstechnik steht Ihnen gerne zur Verfügung.