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KfW-Bank-Zuschuss ab 16.02.2022 wieder möglich!
Das Förderprogramm „Einbruchschutz-Investitionszuschuss 455-E“ ist
wieder verfügbar.
Maßnahmen zum Einbruchschutz sind über die KfW-Bank mit einem
Zuschuss für förderfähige Investitionskosten von mindestens
500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro je Wohneinheit möglich.
Förderfähige Investitionskosten | Höhe Ihres Zuschusses |
< 500 Euro | kein Zuschuss |
500 Euro bis 1.000 Euro | 20 % |
> 1.000 Euro bis 15.000 Euro | 10 % |
darüberhinausgehende Investitionskosten | kein Zuschuss |
Wir kümmern uns um Ihren Antrag!
Bei Beauftragung werden wir für Sie den KfW-Bank Zuschuss
beantragen und den Vorgang bis zur Auszahlung im Blick behalten.
Sie können sich mit vielen Maßnahmen vor Einbruch schützen.
Förderfähig sind:
- Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- Einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
- Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren,
z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel,
Kastenriegelschlösser
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, z. B. aufschraubbare
Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseiten
sicherungen, Pilzkopfverriegelungen
- Einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Infraschallanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen!
- Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in
Smarthome - Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Wichtig:
Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden
und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Gerne unterstützen wir Sie mit einer Beratung vor Ort sowie bei der Planung und
Realisierung Ihres individuellen Sicherheitskonzepts.
Ihr Team von Geiger Schließ- und Sicherheitstechnik