Alarmanlage mit KfW-Förderung

Finanzieller Zuschuss für Ihren Einbruchschutz

Daitem D22 Gruppenbild


Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit dem Investitionszuschuss 455-E bauliche Maßnahmen, die den Einbruchschutz an Wohngebäuden erhöhen.

Unsere Alarmsysteme Daitem D22 sowie Daitem D18 entsprechen den technischen Anforderungen der KfW-Bank und sind förderberechtigt.

Außerdem bieten Sie folgende Vorteile:

– Völlig kabellos, schnell und sauber installiert
– Qualitätssiegel VdS Home, EN 50130 sowie DIN EN 50131 Grad 2
– 5 Jahre Batteriebetrieb und Geräte-Garantie
– Doppelt sicher durch TwinBand-Verfahren bei Funkübertragung
– Flexibel und mobil, jederzeit erweiterbar
– Einfache Bedienung mit Sprachausgabe oder per App

Wie hoch ist der Investitionszuschuss? (Stand: August 2020)

Mindestinvestitionssumme             = 500 EUR
Bis 1.000 EUR Investitionskosten  = Zuschuss i.H.v. 20 %
Von 1.000 EUR bis 15.000 EUR       = Zuschuss i.H.v. 10 % 

Rechenbeispiel (1-Familienhaus):

Funk-Einbruchmeldeanlage Daitem D22                                          3715,95 € inkl. MwSt.

Bestehend aus:
1 x Zentrale bis 20 Melder
1 x Telefonwählgerät für Alarm-Weiterleitung
1 x Außensirene zur Abschreckung und Alarmierung
6 x Öffnungs-/Kontaktsender für Fenster und Fenstertüren
1 x Bewegungsmelder z.B. für das Treppenhaus
1 x Montage, Inbetriebnahme und Einweisung in das System
3715,95 € inkl. MwSt.

Abzgl. KfW-Bank Zuschuss in Höhe von                                           – 471,60 € inkl. MwSt.


Investitionsvolumen                                                                       3244,35 € inkl. MwSt.

Bei der Planung Ihrer Alarmanlage, Umsetzung, Instandhaltung sowie auch
beim zugehörigen KfW-Antrag unterstützen wir Sie gerne und freuen uns auf Ihre Anfrage. 

Ihr Team von Geiger Schließ- und Sicherheitstechnik

Geiger Markus Fuhrmann
Ihr Ansprechpartner:
Markus Fuhrmann